1. Die Miele AG, Spreitenbach, veranstaltet mehrere Gewinnspiele zu Betty Bossis Koch- und Dinner-Spektakeln für Endkunden und Handelspartner. Mit der Teilnahme an einem der Gewinnspiele (Ausfüllen des Wettbewerbs-Formulars im Newsletter) akzeptiert der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen:
2. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die ihren rechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
3. Die Teilnahme ist kostenfrei und an keinen Einsatz gebunden. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der Miele AG sowie deren direkte Angehörige. Ausserdem sind Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerblich Teilnehmende von der Teilnahme ausgeschlossen.
4. Die Teilnahme erfolgt über den Newsletter zum jeweiligen «Betty Bossis Koch- und Dinner-Spektakel» mittels Absendens des Wettbewerbs-Formulars.
Es gibt jeweils separate Gewinnspiele für Handelspartner und Endkunden.
Jede Person kann pro Gewinnspiel maximal einmal teilnehmen. Bei mehrfacher Teilnahme wird die Person nur einmal berücksichtigt.
6. Die Gewinner werden unter allen Teilnehmenden per Zufallsprinzip ermittelt. Dieser Entscheid ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
7. Im Rahmen der Gewinnspiele werden jeweils 1× 4 Tickets für Handelspartner und 1× 4 Tickets für Endkunden für das jeweils betreffende Betty Bossi Koch- und Dinner-Spektakel verlost. Die Gewinnspiele beziehen sich auf folgende Events:
- Oensingen, 7. März 2026
Teilnahmeschluss: 22. Februar 2026, 23.00 Uhr
- Luzern, 20. Juni 2026
Teilnahmeschluss: 7. Juni 2026, 23.00 Uhr
- Basel, 12. September 2026
Teilnahmeschluss: 30. August 2026, 23.00 Uhr
- Solothurn, 7. November 2026
Teilnahmeschluss: 25. Oktober 2026, 23.00 Uhr
8. Teilnahmen, die gegen schweizerisches Recht, insbesondere das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verstossen oder anderweitig rechtswidriger oder unsittlicher Natur sind, führen automatisch zum Ausschluss des Absenders von der Verlosung. Desgleichen führen jegliche Art von Manipulation zum Ausschluss von der Verlosung. Der Entscheid des Veranstalters ist abschliessend und kann nicht angefochten werden.
9. Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss per E-Mail über den Gewinn informiert. Meldet sich der Gewinner innerhalb von 48 Stunden nach der Gewinnbenachrichtigung nicht, so verfällt der Gewinnanspruch und Miele ist berechtig einen Ersatz-Gewinner zu bestimmen. Der Gewinn ist nicht an andere Personen übertragbar.
10. Alle Angaben, welche Miele im Zusammenhang mit diesen Gewinnspielen macht, erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Jegliche Haftung für fehlerhafte oder technisch bedingte Aussagen ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit diesen Gewinnspielen werden ausdrücklich wegbedungen.
11. Bei Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen der Gewinnspiele behält sich Miele AG das Recht vor, Teilnehmer von den Gewinnspielen auszuschliessen. Desgleichen führen jegliche Art von Manipulation, etwa durch automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren zum Ausschluss von den Gewinnspielen. Des Weiteren können unwahre Personenangaben und der Einsatz von Fake-Profilen zum Ausschluss führen. In diesen Fällen kann der Gewinn aberkannt und/oder zurückgefordert werden Der Entscheid des Veranstalters ist abschliessend und kann nicht angefochten werden.
12. Die Daten der Teilnehmenden werden nur im Rahmen der Verlosungen zur Feststellung der definitiven Teilnahme und des Gewinners erfasst. Sie werden nicht gespeichert, zu Werbe- oder anderweitigen Marketingzwecken verwendet oder an Dritte weitergegeben.
14. Der Rechtsweg, die Barauszahlung und die Abtretung des Gewinns sind ausgeschlossen. Die Gewinnspiele unterliegen schweizerischem Recht.