Kooperationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Zusammenarbeit zwischen Miele AG und Drittparteien

Geltungsbereich
Für sämtliche Personalvermittlungsgeschäfte zwischen Miele und Drittparteien gelten die AGB der Miele AG. Die Zusammenarbeit mit Drittparteien erfolgt nur in Sonderfällen, da Miele AG über ein eigenes Rekrutierungsteam verfügt.

Voraussetzung zur Zusammenarbeit
Personaldienstleister müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

– Der Personaldienstleister hat das von Miele AG ausgehändigte „Agreement for Recruiting Services“ anerkannt und unterzeichnet.

– Der Personaldienstleister verfügt über die offizielle Lizenz zur Personalvermittlung oder zum Personalverleih in der Schweiz.

 

Ablauf der Zusammenarbeit
Sobald die Drittpartei die AGB von Miele AG unterzeichnet hat, können passende Dossiers elektronisch eingereicht werden. Die Zusammenarbeit erfolgt jeweils auf Erfolgsbasis.

Datenschutz
Die Drittpartei verpflichtet sich zur absoluten Diskretion. Informationen werden in jedem Fall nur mit schriftlicher Einwilligung von Miele AG oder des Kandidaten weitergeleitet.

Haftungsbeschränkung
Miele AG akzeptiert keine Kandidatenempfehlungen von nicht dazu aufgeforderten Drittparteien. Entsprechende Kandidatenempfehlungen werden in diesem Fall nicht berücksichtigt und es entstehen keinerlei vertragliche und finanzielle Verpflichtungen.