Das neue EU-Energielabel ab März 2021

Gemeinsam für eine bessere Zukunft
Das neue Energielabel
Im Dezember 2019 hat die EU Kommission neue Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung und zum Ökodesign von Geschirrspülern, Kühlgeräten, Weinschränken, Waschmaschinen und Waschtrocknern erlassen. Im Rahmen dieser Verordnungen werden alle Hersteller dazu verpflichtet, ihre in Europa verkauften Geräte ab März 2021 mit einem neuen Energielabel auszustatten.
Grundsätzliche Informationen
Das neue EU-Energielabel ab März 2021
Mit den neuen Verordnungen bezweckt die EU, den Energieverbrauch innerhalb Europas weiter zu senken und somit zur Schonung der Umwelt beizutragen. Außerdem dient die Reskalierung einer besseren Übersichtlichkeit und Beurteilung von Produkten für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Weitere Informationen
Der Verband der Elektroindustrie ZVEI hat eine umfassende Info-Broschüre erstellt. Sie erläutert die Hintergründe der Revision, Fristen, Pflichten von Herstellern und Händlern, die neuen Ökodesignanforderungen in Bezug auf Ressourceneffizienz und die neuen Energielabel selbst.
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